Waffengesetz


Bevor eine Lizenz für den Besitz von Feuerwaffen ausgestellt wird, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt sein:

  1. Alter 18 Jahre (§ 4 Waffengesetz)
  2. Vertrauenswürdigkeit (§ 5 Waffengesetz)
  3. Persönliche Angemessenheit (§ 6 Waffengesetz)
  4. Expertenwissen (§ 7 Waffengesetz)
  5. Notwendigkeit (§ 8 Waffengesetz)

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Waffengesetz Deutschland