Bevor eine Lizenz für den Besitz von Feuerwaffen ausgestellt wird, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt sein:
- Alter 18 Jahre (§ 4 Waffengesetz)
- Vertrauenswürdigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- Persönliche Angemessenheit (§ 6 Waffengesetz)
- Expertenwissen (§ 7 Waffengesetz)
- Notwendigkeit (§ 8 Waffengesetz)
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Waffengesetz Deutschland